Eine Amtsperiode der Bayerischen Regional-KODA beträgt 5 Jahre. Die letzte Wahl für die Vertreter/innen der Mitarbeiterseite fand im Jahr 2018 statt. Für die Neuwahl der Vertreter/innen der Mitarbeiterseite (für die Amtsperiode 2023 - 2028) wurde von den Bayerischen (Erz-) Bischöfen als Wahltag der 10. Mai 2023 bestimmt.
Die Wahl wird in den einzelnen Bayerischen (Erz-) Diözesen von einem Diözesan-Wahlvorstand durchgeführt. Zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Wahl bilden die Vorsitzenden der Diözesan-Wahlvorstände den Regional-Wahlvorstand.
Für die Bayerischen (Erz-) Diözesen sind jeweils zwei bis vier Vertreter/innen zu wählen. Diese müssen das aktive und passive Wahlrecht besitzen, für welche die Kriterien in den §§ 7-9 der Ordnung zur Wahl der Bayerischen Regional-KODA festgelegt sind.
Diese müssen jeweils verschiedenen Bereichen des kirchlichen Dienstes angehören wobei folgende 7 Bereiche festgelegt wurden:
- Lehrkräfte an katholischen Schulen
- Bildungs- und Verbandsbereich
- Sozial- und Erziehungsdienst
- Religionslehrkräfte im Kirchendienst
- Pastoraler Bereich
- Mesner/Mesnerinnen und Kirchenmusiker/Kirchenmusikerinnen
- Verwaltungsbereich sowie Beschäftigte, die keinem der Wahlbereiche 1. - 6. zugeordnet sind.
Die Wahl erfolgt durch Briefwahl!

Der Wahlablauf gliedert sich in folgende Schritte:
Erstellung der Listen der wahlvorschlags- und wahlberechtigten Mitarbeiter/innen durch den Diözesan-Wahlvorstand.
Veröffentlichung dieser Listen in geeigneter Form und Möglichkeit des Einspruchs gegen die Eintragung bzw. Nichteintragung von Mitarbeitern/innen durch alle Mitarbeiter/innen,
Zeit: 16.01. - 30.01. 2023
Einreichung von Kandidaten/innenvorschlägen vom 16.01. bis spätestens 17.02.2023.
Versand der Briefwahlunterlagen,
Zeit: April 2023
Wahltag: 10. Mai 2023 (bis spätestens 12.00 Uhr müssen die Briefwahlunterlagen beim jeweiligen Diözesan-Wahlvorstand eingegangen sein).
Auszählung und Veröffentlichung des vorläufigen Wahlergebnisses (auf der Homepage der Bayerischen Regional-KODA, www.regionalkoda.de).
Möglichkeit der Anfechtung der Wahl durch die Wahlberechtigten innerhalb von zwei Wochen nach Einstelldatum auf der Homepage.
Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses im jeweiligen Amtsblatt der Bayerischen (Erz-) Diözesen (voraussichtlich im Juni 2023).
Alle Wahlberechtigten werden in entsprechenden Anschreiben noch einmal ausführlich über die Wahl informiert.
Fragen richten Sie bitte an den Diözesan-Wahlvorstand (s. Kontakt)!
Weiterführende Informationen:
Bayerische Regional-KODA / Mitarbeiter/innenseite
Bereits eingestellt finden Sie die Ordnung der Bayerischen Regional-KODA (die Paragraphen 7-9 regeln das Wahlrecht und die Wählbarkeit) und die Wahlordnung.